Über eine Selbstauskunft kann jeder Interessierte in Erfahrung bringen, welche Daten Schufa über ihn gespeichert hat. Da die Fehlerquote der gespeicherten Daten relativ hoch ist, können unterschiedliche Fälle eintreten, in denen die Löschung eines Eintrags angezeigt ist.
Falsche Schufa-Einträge löschen lassen
Ursache für inkorrekte Schufa-Einträge sind häufig Namensverwechslungen. Dies ist der einfachste Fall! Die Löschung offensichtlich falscher Daten bereitet im Normalfall keine Probleme, ein einfacher Brief genügt hier. Ein wichtige Sonderfall sind bestrittene Forderungen. Eine Forderung dar nur eingetragen werden, wenn sie unstrittig ist, also entweder vom Schuldner anerkannt wurde oder gerichtlich bestätigt (tituliert) ist. Viele Gläubiger melden jedoch auch Forderungen, die vom Schuldner noch bestritten werden.
Veraltete Schufa Einträge müssen auch gelöscht werden
Die übliche Speicherfrist für Vorgänge bei denen es zu Zahlungsproblemen gekommen ist, beträgt drei Jahre. Zu beachten ist, dass diese Frist mit der Abschlussmeldung des Gläubigers zu laufen beginnt. Einträge die älter sind, müssen gelöscht werden. Eine vorzeitige Löschung ist möglich, sofern alle Schulden beglichen wurden.
Berechtigte Schufa-Einträge löschen lassen?
Selbst hier bestehen zumindest gewisse Chancen, Einträge löschen zu können. Als Faustregel kann man formulieren, dass dies nur dann vollkommen aussichtslos ist, wenn eine Forderung gerichtlich tituliert und noch immer unbeglichen ist. Ansatzpunkt kann beispielsweise die Forderung der §28 des Bundesdatenschutzgesetzes sein, dass der Gläubiger vor der Meldung abzuwägen hat, ob dieser Meldung schutzwürdige Interessen des Schuldners im Wege stehen. Automatisierte Meldesysteme der Banken erfüllen diese Forderung Punkt nicht. Bewaffnet mit solchen und ähnlichen juristischen Spitzfindigkeiten, kann vor Gericht eventuell eine Löschung erreicht werden.
Quelle: kreditkarten-aktuell.de